Antragstellung
Anträge auf Projektförderung werden mit einem Projektdatenblatt beim Schulträger (kreisfreie Städte und Kreise) bis zum 31. März des Jahres eingereicht. Städte und Kreise legen die von der Jury ausgewählten Anträge bis zum 31. Mai bei der zuständigen Bezirksregierung (Bewilligungsbehörde) vor. Das Projektdatenblatt können Sie auf der Seite des Ministeriums unter diesem [ LINK ] oder hier auf der Website unter diesem[ LINK ] downloaden.
Ausschreibung
Die Ausschreibung wendet sich an Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung. Erlass und Förderrichtlinie zum Programm Kultur und Schule sind auf der Internetseite des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport veröffentlicht. Folgen Sie für weitere Informationen bitte diesem [ LINK ]
Auswahlverfahren
Die Auswahl der förderungswürdigen Projekte erfolgt durch eine unabhängige Jury auf kommunaler Ebene. Die kreisfreien Städte und Kreise informieren kurz vor den Sommerferien die Künstler und Schulen über die von der Jury ausgewählten Projekte.
Auszahlung
Ab dem Schuljahr 2010/2011 werden die Fördergelder in 2 gleichen Raten am 1. September und am 1. März des jeweiligen Schuljahres ausgezahlt.
Beratung und Begleitung
* Kommunale Ansprechpartner (s. [ LINK ])* Bezirksregierung Dez. 48
* Fortbildungseinrichtungen:
- Bildende Kunst:Landesarbeitsgemeinschaft Kulturpädagogische Dienste/ Jugendkunstschulen e. V., Unna
- Film/neue Medien: filmothek der jugend nrw. e. V., Duisburg
- Musik: Landesmusikakademie NRW Heek e. V.
- Tanz: Gesellschaft für Zeitgenössischen Tanz NRW e. V./NRW Landesbüro Tanz, Köln
- Theater: Rheinisches Landestheater Neuss
Bewerber
Künstlerinnen und Künstler sowie Kultureinrichtungen oder Einrichtungen der künstlerisch-kulturellen Bildung gemeinsam mit einer Schule.
Bewerbungsunterlagen (Projektdatenblatt)
Das Projektdatenblatt ist erhältlich bei der für den Antragsteller zuständigen Bezirksregierung oder auf der Homepage des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport unter [ LINK ]. Die Projektdatenblätter sind in 4facher Ausfertigung dem Antrag beizufügen.
E - H
Eigenanteil (kommunal)
Das Land trägt 80% der Gesamtkosten pro Projekt in Höhe von 2850 Euro.Die Kommune übernimmt einen Eigenanteil in Höhe von 20%.
Der Eigenanteil muss gemäß Landeshaushaltsordnung bis zu 50% durch den Schulträger erbracht werden, die andere Hälfte des Betrages kann durch Dritte (Förder-, Elternvereine etc.) oder geldwerte projektbezogene Leistungen abgedeckt werden.
Erlass
NRW Landesprogramm Kultur und Schule - RdErl. d. Ministerpräsidenten vom 01.2010 –
s. auch: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule
Evaluation
Das Zentrum für Kulturforschung in Bonn ist mit der Evaluation des Landesprogramms Kultur und Schule beauftragt. Die Ergebnisse des ersten Jahres 2006/2007 sind auf der Seite www.mfkjks.nrw.de/kultur veröffentlicht: „Kunstvoll mit allen Sinnen“.
Finanzierung
Das Land trägt 80% der Gesamtkosten in Höhe von 2850 Euro. (Höchstbetrag der anerkennungsfähigen zuwendungsfähigen Ausgaben). Der Betrag setzt sich zusammen aus dem Entgelt für die Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 2000 Euro, Reise- und projektbezogene Sachkosten bis zu 750 Euro zuzüglich 100 Euro für eine Projektpräsentation.
Projekte an offenen Ganztagsschulen im Primarbereich werden mit 1480 Euro aus dem Landesprogramm Kultur und Schule gefördert und um 800 Euro für die zur Verfügung stehenden Mittel für den offenen Ganztag ergänzt.
Der Höchstbetrag (mit Ausnahme der Aufwendungen für die Projekt-
präsentation) kann in Ausnahmefällen verdoppelt werden, wenn zwei Künstler oder Kunstpädagogen in einer Gruppe mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten.
Förderung
Gefördert werden künstlerisch-kulturelle Projekte von Künstlern und Kunstpädagogen in den außerunterrichtlichen Angeboten von allgemein-bildenden und berufsbildenden Schulen.
Förderrichtlinie
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule Die Richtlinien gelten bis zum 31. Juli 2015
- RdErl. d. Ministerpräsidenten v. 01.2010 –
Fortbildung
Die Fortbildungen unterstützen die beteiligten Künstlerinnen und Künstler in ihrer Arbeit an den Schulen. Sie sind zur Teilnahme an vier eintägigen Fortbildungsseminaren verpflichtet. Inhaltlich geht es um die konkreten Arbeitsbedingungen im schulischen Alltag und um den Erfahrungsaustausch und die Begleitung bei der Umsetzung der Projekte in den einzelnen Kunstsparten. Die Seminare werden von den oben genannten Fachinstituten (s. Beratung/ Begleitung) organisiert und durchgeführt.
Künstlerinnen und Künstler, die an den Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben, werden in den „Künstlerpool“ aufgenommen:
[ LINK ]
Honorar
Das Honorar in Höhe von 2000 Euro erhalten die beteiligten Künstlerinnen und Künstler von der Gemeinde als Schulträger. Grundlage ist ein Stundensatz in Höhe von 50 Euro pro 40 Einheiten à 90 Minuten. Hinzu kommen Reise- und projektbezogene Sachausgaben bis zu 750 Euro.
I - L
Internetadressen
www.mfkjks.nrw.de/kultur – Landesprogramm Kultur und Schule www.kulturundschule.de – Landesprogramm Kultur und Schule
Jury
Eine unabhängige Jury auf kommunaler Ebene befindet verbindlich über die Förderung eines künstlerisch-kulturellen Projektes, das außerhalb des Unterrichts angeboten wird und dessen Partner im Antrag ausdrücklich benannt sind. Die Jury setzt sich zusammen aus zwei Künstlern, einem schulfachlichen Vertreter, einem Mitglied aus dem Bereich der kulturellen Jugendbildung sowie einem Vertreter der Staatskanzlei.
Für die Tätigkeit der Jury kann eine Aufwandsentschädigung von bis zu 750 Euro oder bis max. 3% des Orientierungsrahmens gezahlt werden.
Die Übernahme der Entschädigung liegt im Ermessen der Kommune (als Zuwendungsempfänger).
Kommunale Gesamtkonzepte
Seit dem Jahr 2007 hat die Landesregierung jährlich den Wettbewerb „Kommunale Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung“ ausgeschrieben. Kommunen, die zielorientiert an der Stärkung der kulturellen Bildung arbeiten, werden ausgezeichnet und auf ihrem Weg ermutigt. Die Konzepte der Preisträger sind im Magazin Kultur und Schule (mag 05 und 06) veröffentlicht.
Kooperationsprojekte/Sonderprojekte
Kooperationsprojekte von mehr als drei Schulen, die kommunenübergreifend durchgeführt werden oder in denen mehrere Künstler spartenübergreifend zusammenarbeiten, sind als „Sonderprojekte“ direkt bei der zuständigen Bezirksregierung zu beantragen.
Künstlerpool
Die Landesregierung hat das Kultursekretariat NRW Gütersloh mit der Einrichtung und Pflege des Internetportals www.kulturundschule.de beauftragt. Künstlerinnen und Künstler, die an der Fortbildung im Rahmen des Landesprogramms teilgenommen haben, werden in den sog. „Künstlerpool“ aufgenommen.
Künstlersozialkasse
Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine staatliche Einrichtung, die selbstständigen Künstlern und Publizisten sozialen Schutz in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung bietet. Künstler und Publizisten müssen nur die Hälfte der fälligen Beiträge selbst tragen. Die andere Hälfte wird aus einem Zuschuss des Bundes sowie aus Sozialabgaben der Unternehmen gezahlt, die Aufträge an selbstständige Künstler und Publizisten vergeben. Allgemeinbildende Schulen gehören nicht zu den so genannten abgabepflichtigen Unternehmen.
M - P
Nachrückerliste
Liegen der Jury mehr förderungswürdige Projekte vor, als unter Beachtung des Orientierungsrahmens befürwortet werden können, so können max. 5 als „Nachrückerprojekte“ benannt werden. (s. www.mfkjks.nrw.de/kultur)
Orientierungsrahmen
Planungsgrundlage für die Kommunen und Kreise. Der finanzielle Orientierungsrahmen wird vor Beginn des Projektjahres vom Ministerium veröffentlicht. Es handelt sich um den maximal zu beantragenden Zuschuss und orientiert sich an der Zahl der Schulen und Schülerinnen und Schüler der Gemeinde. Die Mittel für Sonderprojekte und der kommunale Eigenanteil sind darin nicht enthalten.
Projektdauer
Projektdauer: ein Schuljahr (40 Einheiten á 90 Minuten)
Projektförderung
Projektförderung: 2850 Euro
Q - T
Qualifikation
Künstlerinnen und Künstler müssen anhand der biographischen Angaben bei der Antragstellung eine professionelle künstlerische Qualifikation nachweisen und den künstlerischen Werdegang in ihrer Arbeit mit Kindern und Jugendlichen darlegen.
Sach- und Reisekosten
Bis zu max. 750 Euro (incl. Fahrten zu den Fortbildungsveranstaltungen)
Sonderprojekte (s. Kooperationsprojekte)
- schulübergreifend oder kommunenübergreifend oder mehr als vier Künstler spartenübergreifend - sind direkt bei der zuständigen Bezirksregierung zu beantragen
Die Förderung bedarf der Zustimmung des Ministeriums.
Versicherungsschutz
Die künstlerisch-kulturellen Projekte im Rahmen des Landesprogramms gelten als schulische Veranstaltungen. Für den Versicherungsschutz gilt Nr. 4 des RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 26.01.2006 sinngemäß. „Schulveranstaltungen“ unterliegen den Bestimmungen gemäß § 2 Abs.1 Nr. 8b SGB VII. Den Künstlerinnen und Künstlern wird der Abschluss einer privaten Unfallversicherung empfohlen, da sie nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen.
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung für die im Programm beteiligten Künstlerinnen und Künstler ist den Kommunen freigestellt. Der Höchstbetrag für die zuwendungsfähigen Ausgaben beläuft sich auf 30 Euro pro Person.
Verwendungsnachweis -in vereinfachter Form: 30. November des Jahres
Zum Verwendungsnachweis gehört ein Sachbericht des Künstlers über die Durchführung des Projektes (in der Regel 1 Din A4 Seite).
Zuwendung
Zuschuss – bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten von2850 Euro.
Festbeträge:
1480 Euro für Projekte an Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich, 2280 Euro für Projekte an anderen Schulformen.